STATIONÄRE HILFEDer Leistungstyp Stationäre Hilfe ist eine Begleitung für den Zeitraum von 12–18 Monaten. Hier stehen 16 Plätze in Einzel- und Doppelzimmern zur Verfügung. Diese Hilfeform kommt in Frage, wenn eine ambulante Wohnform oder in eigenen Wohnraum (noch) nicht möglich ist. Schrittweise werden gemeinsam formulierte Ziele bearbeitet – gemäß Kapitel 8, SGB XII in Kooperation mit dem Kostenträger. Es besteht die Möglichkeit zu Selbstversorgung. Alternativ ist die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung der Einrichtung möglich. Dies kann zur gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung beitragen. Bei der stationären Hilfe stehen die Wohnungssuche und die Bearbeitung sozialer oder psychischer Probleme im Vordergrund. Dies erfordert Vernetzung im Sozial- und Gesundheitswesen. Die hilfesuchenden Menschen sind häufig mit mehreren Problemen belastet: z. B. körperliche oder psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen, familiäre Schwierigkeiten, Probleme im Umgang mit dem eigenen Haushalt, rechtliche und behördliche Abklärungen, Überschuldung, Straffälligkeit, Mangel an sozialer und kultureller Teilhabe. Zu unserem Angebot gehört neben dem Wohnangebot und der Beratung:
Möglichkeit der Selbsthilfe: Mitbestimmung und Betroffenen-Vertretung. > Mehr zum Thema Partizipation |